Bundesnaturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz definiert die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege und stellt den Zusammenhang zum europäischen Naturschutzprogramm "Natura 2000" her. Es regelt unter anderem die Umsetzung der FFH-Richtlinie auf nationaler Ebene. Mit der Novelle vom 29. Juli 2009 hat das BNatSchG den Charakter eines Rahmengesetzes verloren und enthält nunmehr vorwiegend unmittelbar wirkende Regelungen.

Stand: 06.10.2015