Entwicklungspflege
Der Begriff der Entwicklungspflege wird auf diesen Seiten abweichend zur deutschen DIN 18919 verwendet. Er umfasst hier vorrangig die ersten beiden kritischen Jahre nach Umsetzung einer Maßnahme. Viele Fehlentwicklungen auf Flächen mit neu angelegtem Grünland können vermieden werden, wenn eine angepasste Pflege der Fläche im ersten und ggf. auch im zweiten Jahr erfolgt (TISCHEW et al. 2012). Ein Problem, das auftreten kann, ist zum Beispiel das massenhafte Auflaufen von Begleitkräutern aus der Samenbank oder aus Stücken ihrer Rhizome auf ehemaligen Ackerböden. Aufgrund des Samenvorrats und des Nährstoffgehalts des Bodens wird entschieden, ob und in welchen Abständen eine Entwicklungspflege notwendig ist. Auch sollte auf angrenzende Flächen geachtet werden, die ggf. Samen eintragen könnten und demnach eine Entwicklungspflege notwendig werden lassen. Samen- und nährstoffarme Rohböden benötigen sehr viel weniger Entwicklungspflege als samen- und nährstoffreiche, ehemalige Ackerstandorte.
Mittels angepasster Mahd wird dann die Entwicklungspflege durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber auch durch eine angepasste Beweidung erfolgen. Ab dem zweiten bzw. dritten Jahr nach Umsetzung der Maßnahme kann sich dann eine standortangepasste, extensive Folgenutzung anschließen.
Darüber hinaus ist es immer empfehlenswert, sich mit Akteuren ähnlicher Projekte in Verbindung zu setzen und Erfahrungen auszutauschen.