SEITZ & KOWARIK (2003) definieren Pflanzen und Sippen als gebietseigen, wenn sie aus Populationen einheimischer Sippen stammen, welche sich in einem bestimmten Naturraum über einen langen Zeitraum in vielfachen Generationsfolgen vermehrt haben. Daher ist eine genetische Differenzierung gegenüber Populationen der gleichen Art aus anderen Naturräumen anzuneh- men. Für Gehölze ist auch der Begriff "gebietsheimisch" gebräuchlich.
Glossar
- Gebietseigen
Stand: 21.02.2019