In einer Art werden alle Individuen einschließlich ihrer Vorfahren und Nachkommen zusammen-gefasst, die in ihren wesentlichen Merkmalen übereinstimmen (SCHUBERT & WAGNER 1984). Nach SCHAEFER (2003) ist die Art eine Fortpflanzungsgemeinschaft von Populationen, die in der Natur eine spezifische Nische besetzen.
Im § 7 (2) Nr. 3 BNatSchG bezieht sich der Begriff auf jede Art, Unterart oder Teilpopulation einer Art oder Unterart. Arten werden nach ihrer wissenschaftlichen Bezeichnung bestimmt.
Glossar
- Art
Stand: 13.11.2019