Glossar

Heimisch

Laut § 7 (2) Nr. 7 BNatSchG sind heimische Arten wild lebende Tiere oder Pflanzen, die ihr Verbreitungsgebiet oder ihr regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise
a) im Inland haben oder in geschichtlicher Zeit hatten oder
b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnen.
Als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Population erhalten.

» siehe auch: Gebietseigen

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Stand: 13.11.2019