Glossar

Gebietsfremd

Laut § 7 (2) Nr. 8 BNatSchG sind "wild lebende Tier- oder Pflanzenarten gebietsfremd, wenn sie in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkom- men".

Künstlich vermehrte Pflanzen sind nach § 40 (4) BNatSchG nicht gebietsfremd, "wenn sie ihren genetischen Ursprung in dem betreffenden Gebiet haben". Gemein sind hiermit Pflanzen, die in der Wildpflanzenvermehrung vermehrt wurden und deren Ausgangsmaterial gebietseigen ist.
 

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Stand: 13.11.2019