Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity)

Im Jahr 1992 wurde das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) bei der Konferenz der Vereinigten Nationen zur Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro ausgehandelt.
Die drei Ziele der Konvention (ZEDAN 1999):
1.    Die Erhaltung der biologischen Vielfalt.
2.    Die nachhaltige Nutzung von Teilen der biologischen Vielfalt.
3.    Die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung von genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile.

Stand: 06.10.2015