Schlafsaat

Die Anwendung der Schlafsaat beschränkt sich hauptsächlich auf die Begrünung von Wiesentypen mit hohem Anteil an Arten, die den Frost zur Aufhebung der Keimruhe benötigen (z. B. Pfeifengraswiesen, Iriswiesen) und auf Flächen der subalpinen und alpinen Lagen ab 1.400 m mit einer ausreichenden Schneedecke.
Die Aussaat ist erst nach dem Ende der Vegetationsperiode, also von Anfang Oktober bis Anfang Dezember möglich, je nach Witterung und Höhenlage. Hierbei ist zu beachten, dass die Aussaat unbedingt vor dem Einschneien der Fläche zu erfolgen hat. Die Keimung der Arten erfolgt dann im anschließenden Frühjahr. Witterungsbedingte und nicht zu kalkulierende Einbußen können auftreten, wenn z. B. im Spätherbst der Föhn für das Keimen des Saatguts sorgt und beim nächsten Frost die noch jungen, zarten Pflanzen erfrieren.

Stand: 06.10.2015