Fauna-Flora-Habitatrichtlinie

Die FFH-Richtlinie ist die RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. Der Grundsatz ist die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Daraus ergibt sich das Ziel, die Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten zu sichern.

Stand: 06.10.2015